Kindergeld

Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Dazu gehören zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, Kinderzuschlag und vor allem das Kindergeld.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?


250 Euro Kindergeld pro Monat und Kind
Seit Januar 2023 steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind.
Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist,
für die Kindergeld ausgezahlt wird. Personen, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben,
müssen keinen neuen Antrag stellen.
Sie erhalten die höhere Auszahlung automatisch durch die Familienkasse.
Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag monatlich
Seit Januar 2023 können anspruchsberechtigte Familien bis zu 250 Euro pro Kind als Kinderzuschlag (KiZ) erhalten.
Auch beim Kinderzuschlag wird die Erhöhung automatisch berücksichtigt und ausgezahlt.
Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen.
Er wird zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld ausgezahlt.
Die genaue Höhe hängt von den Lebensumständen der Familie ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit - Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Ihre Familie bestehen könnte,
finden Sie direkt online heraus: Der KiZ-Lotse: Anspruch für Kinderzuschlag ermitteln
Zudem haben Familien, die Kinderzuschlag erhalten, Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungspaket.
Dazu gehören zum Beispiel ein Zuschuss zum Schulmittagessen oder Kosten für Lernmittel.
Sie können sich außerdem von den KiTa-Gebühren befreien lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten ebenfalls die oben genannten Regelungen.

Bis zu welchem Alter meines Kindes bekomme ich Kindergeld?
Kindergeld können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.
Ab dem 18. Geburtstag Ihres Kindes wird das Kindergeld nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen gezahlt:
Bis zum 21. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.

Was passiert, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und selbst Geld verdient?

Wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet hat,
ändert sich für Ihre Familie einiges.
Auch beim Kindergeld, spielt diese Veränderung eine große Rolle.
Informieren Sie die Familienkasse daher so früh wie möglich darüber, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht.
Erst dann kann geprüft werden, ob Sie weiterhin berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten.
Sie vermeiden damit vor allem, dass wir die Zahlung des Kindergelds unterbrechen müssen,
weil zum Beispiel notwendige Nachweise fehlen.

Wer bekommt das Kindergeld – Vater oder Mutter?
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.
Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer zu erreichen:
Allgemeine Auskünfte : 0800 4 555533 (gebührenfrei)
Infos zur Auszahlung : 0800 4 555530 (gebührenfrei)
Aus dem Ausland : +49 911 12031010

Nützliche Tipps zum Kindergeld und zu allen weiteren finanziellen Unterstützungen gibt es außerdem im Internet unter:
www.bmfsfj.de
www.familien-wegweiser.de



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