<<< zurück zur Startseite

Flugrecht

Ihre Rechte

Mit in Kraft treten der EU-Verordnung 261/2004 wurden die Fluggastrechte entscheidend gestärkt.
Leider halten sich nur wenige Fluggesellschaften an Ihre Verpflichtung
zur Zahlung einer Entschädigung an Ihre Fluggäste.
Mit unverständlichen Ablehnungen und/oder Nichtreagieren versuchen die Fluggesellschaften
Ihre Pflicht zu umgehen.

Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige Informationen zur EU-Verordnung 261/2004.

Ihr Anspruch

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Erfüllungskriterien
für einen Anspruch auf Entschädigung
gemäß EU-Verordnung 206/2004 zusammengestellt:

Ihre Reiseroute entspricht den folgenden Kriterien

•Ihr Flug wurde durch eine EU-Fluggesellschaft oder durch eine
Fluggesellschaft eines der Nicht-EU Länder Norwegen, Island,
Lichtenstein oder die Schweiz durchgeführt.
•Ihr Flug ist aus einem EU-Land durchgeführt worden.
Ihre Flugannulierung oder –verspätung erfüllt die folgenden Kriterien

•Verspätungen von drei Stunden oder mehr.
•Verpasster Anschlussflug mit einer Endverspätung von mehr als 3 Stunden.
•Nichtbeförderung durch Überbuchung.
Ihre Ticketbuchung erfüllt die folgenden Kriterien

•Sie haben einen regulären Flugpreis für Ihr Flugticket bezahlt
oder Sie haben Ihr Ticket mit Bonusmeilen bezahlt.
•Kinder und Kleinkinder (auch ohne eigenen Sitzplatz):
Es wurde ein Reisepreis entrichtet.
•Sie haben kein vergünstigtes Ticket (z.B. Mitarbeitertickets) gekauft.
Sie können folgende Umstände ausschließen

•Ihr Flug wurde durch außergewöhnliche Umstände
(Wetter, Vogelschlag, Streik, etc) beeinträchtigt,
die die Airline nicht beeinflussen konnte.
•Streichung des Fluges durch die Fluggesellschaft
Flugzeitenänderung oder Umbuchung durch die Fluggesellschaft
(weniger als 14 Tage vor Flugantritt).
Sofern alle Eingangsbedingungen erfüllt sind, steht Ihnen grundsätzlich
eine Entschädigung gemäß folgender Tabelle zu:

0 - 1500 km = 250 Euro
1500 - 3500 km = 400 Euro
Ab 3500 km = 600 Euro

Betreuungsleistungen

Zusätzlich zu dem Recht auf eine Entschädigungszahlung haben Sie auch immer ein Anrecht
auf entsprechende Betreuungsleistungen vor Ort.

Hierzu gehören:

•Mahlzeiten und Erfrischungen
•Hotelunterbringung mit Transfer (sofern eine Übernachtung notwendig wird)
•Telefongespräche
Die Betreuungsleistungen stehen Ihnen auch bei Verspätungen/Annullierungen
aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zu.

Anspruch auf Kostenerstattung

Sofern Ihr Flug annulliert wurde, Verspätung von mehr als 5 Stunden aufweist
oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde,
haben Sie die Wahl zwischen einer Erstattung des Flugpreises
und einer schnellstmöglichen Alternativbeförderung.
Hierbei ist unerheblich, warum der Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte.

Hinweis

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Angaben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Zur genauen Analyse eines Entschädigungsanspruchs bedarf
jeder Fall einer eingehenden Prüfung und Kontaktaufnahme
mit der jeweiligen Fluggesellschaft.

Musterschreiben

Als Vorlage haben wir ein Musterschreiben für Flugverspätung für Sie erstellt.
Kopieren Sie sich die Textfelder
in Ihr Briefdokument oder tragen Sie die
entsprechenden Daten im ausgedruckten Formular ein.
Wählen Sie bei 1. die Entschädigung aus, die Ihnen
entsprechend der Flugstrecke zusteht.
Wenn der Flieger mindestens fünf Stunden Verspätung
hatte und Sie die Reise nicht angetreten haben,
können Sie sich die Flugkosten erstatten lassen.
Schreiben Sie den Ticketpreis in diesem Fall
unter 2. Weitere entstandene Kosten,
zum Beispiel für Verpflegung während der Wartezeit,
können Sie unter Punkt 3 eintragen.
Setzen Sie eine Frist von etwa zwei Wochen.
Dann müssen Sie das Dokument unbedingt unterschreiben
und per Post an die Fluggesellschaft schicken.

Musterbrief hier downloaden: Musterbrief Flugverspätung
( bereitgestellt von Finanztip.de )